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Abschlüsse + Oberstufe

In der Sekundarstufe I können folgende Abschlüsse erworben werden: 

  • Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9 (nach Absolvieren der zentralen Abschlussprüfung)
    Dieser Abschluss ist in der Regel die Grundlage für eine Berufsausbildung oder ein Berufsgrundbildungsjahr. Je nach Notenprofil ist auch ein Übergang in die zweijährige Berufsfachschule möglich.
  • Hauptschulabschluss mit Berechtigung zum Eintritt in die Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule
    Voraussetzung für diese Berechtigung sind ein entsprechendes Notenprofil und die entsprechende Einstufung in den Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung.
  • Mittlerer Bildungsabschluss nach Klassenstufe 10 (nach Absolvieren der zentralen Abschlussprüfung)
    Dieser Abschluss ist Grundlage für eine Berufsausbildung und berechtigt z. B. zum Besuch einer Fachoberschule, die in einem zweijährigen Bildungsgang zur Fachhochschulreife führt.
  • Mittlerer Bildungsabschluss mit der Berechtigung zum Übergang in  die gymnasiale Oberstufe
    Voraussetzung für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe sind ein entsprechendes Notenprofil, die entsprechende Einstufung in den Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung und in der Regel der Nachweis von zwei Fremdsprachen. Wurde nur eine Fremdsprache von Klassestufe 5 bis 10  belegt, so besteht an allen Gemeinschaftsschulstandorten  auch die Möglichkeit, die zweite Fremdsprache – meist Spanisch – in Klasse 11 zu wählen. Diese Sprache muss dann bis zum Abitur durchgehend belegt werden.

 

Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe in Klassenstufen 11 - 13)

  • Schulischer Teil der Fachhochschulreife (Fachabitur) nach Klassenstufe 12
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach Klassenstufe 13
  • Bei Nachweis bestimmter Leistungen kann vom Ministerium für Bildung und Kultur ein Zeugnis ausgestellt werden, das in Verbindung mit einem Praktikum zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt.
  • Die Abiturprüfung an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien ist gleich und wird als zentrale landesweite Prüfung durchgeführt. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen aller Bundesländer.